Die elektronische Signatur
Im Wort „Signatur“ steckt das alte „signum“, das Zeichen. In allen Fällen geht es aber darum, ein Zeichen anzubringen, das als Beleg dient. Solche Zeichen sind in verschiedenen Formen als Siegel bereits aus alten Zeiten bekannt, in denen die Schrift noch einigen wenigen vorbehalten war. Mit der Ausbreitung von Computernetzen, insbesondere dem Internet, nehmen die Möglichkeiten zu ihrer geschäftlichen Nutzung zu. Aus einem Stück Papier wird durch die Unterschrift eine Urkunde, die Beweiskraft hat. Aber im Internet gibt es jedoch kein Papier, was unterschrieben werden kann.
Der deutsche Gesetzgeber hat die Notwendigkeit einer rechtlichen Absicherung digitaler Signaturen erkannt und die Grundlagen im SigG, SigV, BGB und Formanpassungsgesetz verankert.
Die wesentlichen Gesetze:
SigG -> Signaturgesetz (gültige Fassung 2001 &
SigÄndG 2005) Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische
Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften.
SigV -> Signaturverordnung (gültige Fassung
2001) Verordnung zur elektronischen Signatur.
Zusammenfassung:
Bei einer elektronischen Signatur handelt es sich um elektronische
Daten, die die Authentizität und Integrität von elektronischen
Informationen sicherstellen sollen und die Identität des
Signierenden gewährleisten. Mit diesen Eigenschaften ist die
elektronische Signatur das elektronische Äquivalent zur
eigenhändigen Unterschrift.
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