... oder als Erfolgsfaktor einer langfristigen Kundenbindung, Kundenschutz und Verbesserung der Reputation?
1. Grundlage
Seit dem 24. Mai 2018 sind die neuen Kirchendatenschutzgesetze und seit dem 25. Mai 2018 das BDSG sowie die DS-GVO verbindlich. Damit enden die Übergangsfristen zur Angleichung der eigenen Datenverarbeitung an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Geschäftsführer und Vorstände haften seitdem persönlich und gesamtschuldnerisch für die IT-Sicherheit und den Datenschutz in ihrem Unternehmen.
2. Lösungsansatz - Datenschutz-Management
Mit einem ganzheitlichen Datenschutz-Management erfüllen Sie nicht nur die Verpflichtung zur aktuellen Gesetzgebung, denn Sie reduzieren auch gleichzeitig rechtliche Risiken, mindern Folgekosten aus entgangenem Gewinn durch Kundenverlust und die Verbesserung der Reputation im Verdrängungswettbewerb. Gleichzeitig erwerben Sie ein erhöhtes Kundenvertrauen, denn Sie möchten doch sicherlich auch wissen, wie sorgfältig mit Ihren personenbezogenen Daten, z.B. von Kreditkarten umgegangen wird, oder?
Die Einführung vom Datenschutz-Management setzt in erster Linie eine tiefgreifende Prozesskenntnis im Unternehmen voraus. Des Weiteren sind fachliche und soziale Kompetenzen des Datenschutz-Beauftragten unabdingbare Voraussetzungen. In klein- und mittelständischen Unternehmen ist der Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten eine kostengünstige und sichere Lösung, die den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens angepasst ist.
3. Beispiele aus der Praxis - Risiken frühzeitig erkennen
Welche Probleme entstehen wenn die folgenden Ereignisse eintreten, bzw. was sind die langfristigen Folgen?
4. Und wieder das Argument:
„Bei uns kann das nicht passieren weil…!“
Sind Sie wirklich sicher?