Leider wird der Datenschutz entsprechend dem BDSG und DSGVO immer noch falsch verstanden, denn hier geht es nicht um den Schutz von firmeninternen Daten, sondern um den Schutz - personenbezogener Daten - von natürlichen Personen. Dazu gehören z.B. Name, Anschrift, Geburtstag, Telefon, Bankverbindung, persönliche Verhältnisse, etc.. Im Unternehmen sind dieses z.B. Personaldaten die als - personenbezogene Daten - geschützt sind.
Ein Datenschutz-Managementsystem integriert den Datenschutz, geht aber wesentliche Schritte weiter. Aufgrund der zunehmenden Vernetzung von Unternehmen, ist die Einführung eines Datenschutz-Management-System unabdingbar. Durch das Datenschutz-Management werden alle internen und auch externen Prozesse analysiert, Schwachstellen ermittelt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. In welcher Tiefe ein Datenschutz-Management-System im Unternehmen eingeführt wird, hängt im Wesentlichen von den vordefinierten Zielen ab.
Beispiele von Zielen:
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die Ziele zur Absicherung Ihrer Potentiale, insbesondere in Richtung wirtschaftlich sinnvoller Konzepte.